Gebrauchte Möbel: Was sind sie wert?

Gebrauchte Möbel sind auch nach Jahren immer noch etwas wert. Aber wie viel? Welchen Preis haben sie momentan? Wie hoch ist der Wertverlust?

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Ich sage es Ihnen:

Zeitwert = [(WBW – WM1 – WMf) x RLD / (DLD – 1)] + ZS – AS €

Ihr Aha-Erlebnis? Im Gegenteil? Vielleicht werden Sie sogar böse ob dieser mathematischen Zumutung. Bitte nicht – ich mache es doch nur spannend.

Die Erklärung folgt auf dem Fuß. Es bedeuten:

WBW – Wiederbeschaffungswert
WM1 – Wertminderung im 1. Jahr des Gebrauchs
WMf – Wertminderung in den Folgejahren
RLD – Restlebensdauer
DLD – Durchschnittliche Lebensdauer
ZS – Zuschlag
AS – Abschlag

Wenn ich Kürzel und Formel in das reale Leben stelle, sieht die Sache beispielsweise so aus:

Im Sommer 2006 wurde in einer Eigentumswohnung im Schlafzimmer ein begehbarer Kleiderschrank mit raffinierten Details eingebaut. Der kostete damals laut Rechnung runde 10.000,00 €. Im September 2015 wird die Eigentumswohnung verkauft. Es erhebt sich die Frage, ob der Wohnungskäufer den Kleiderschrank mit übernimmt und zusätzlich bezahlt.

Der Verkäufer will dafür noch 5.000,00 € haben. Der Käufer meint, das sei viel zu teuer. Beide meinen, es müsse doch auch für gebrauchte Möbel eine Möglichkeit zur Wertermittlung geben, wie es zum Beispiel bei gebrauchten Autos der Fall ist. Sie suchen im Internet und kommen auf unsere Homepage. Sie fragen mich und ich präsentiere ihnen die Formel zur Zeitwertermittlung für gebrauchte Möbel. Gemeinsam legen wir die Größen fest:

Der gleiche Kleiderschrank, den der Hersteller sogar immer noch im Programm hat, würde heute 12.000,00 € kosten (Wiederbeschaffungswert). Da es sich um ein hochwertiges Möbelstück handelt, hält er 20 Jahre (Durchschnittliche Lebensdauer). Er ist jetzt rund 9 Jahre in Gebrauch, würde also noch 11 Jahre durchhalten (Restlebensdauer). Auf Zu- und Abschläge wird verzichtet. Dann gebe ich vor:

Die Wertminderung im ersten Gebrauchsjahr ist besonders hoch und beläuft sich auf 24% des Wiederbeschaffungswertes. Als Wertminderung der folgenden 8 Jahre setze ich linear 4% an (auf diese Weise wäre ich nach 20 Jahren genau bei 100% Wertverlust angekommen).

Man könnte auch auf leicht veränderte Prozentsätze pochen oder die DLD eventuell mit 18, 22 oder gar 25 Jahren ansetzen. Aber lassen wir das aus Vereinfachungsgründen hier einmal beiseite. Nun setzen wir die Werte in die Formel ein:

Zeitwert = (12.000 – 2.880 – 3.840) x 11 / (20 – 1) € = 3.056,84 €

Ob beide Parteien den so errechneten Zeitwert für das gebrauchte Möbel anerkannt haben, weiß ich nicht. Wenn ich aber – ohne Formel – das Marktgeschehen und die Preisgestaltung in der Möbelbranche betrachte, kann unser Eigentumswohnungsverkäufer für den begehbaren Kleiderschrank wohl kaum 5.000,00 € erzielen. Mein errechneter Zeitwert jedoch dürfte marktgerecht sein.

Sie werden fragen: „Woher haben Sie denn diese Formel? Die ist doch sicher nicht alleine auf Ihrem Mist gewachsen!“

Stimmt. Ich habe mich angelehnt an eine Ausarbeitung des Bundesverbandes des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels (BVDM).

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