Online Möbel kaufen: Auspacken und zurückschicken?

Zu der ständig wachsenden Zahl von Surfern im Internet gehören auch immer mehr Möbelkäufer. Aber diese surfen meistens nur, um sich zu informieren, weniger, um auch online Möbel zu kaufen. Es herrscht wohl noch das Gefühl vor, der Onlinekauf von Möbeln habe so etwas an sich wie "die Katze im Sack kaufen".

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Wenn man es so sehen will, ist der Möbelkauf im realen Möbelhaus oft auch nicht viel anders: Das Möbelstück, das man im Laden unter die Lupe genommen hat, bleibt dort stehen. Geliefert wird dann ein neu produziertes, das man vorher nicht gesehen hat.

Doch zurück zum Online Möbel kaufen. Nehmen wir als Beispiel ein Sofa, das bei einem Internetshop geordert wurde und das die Leute von der Spedition just in diesem Augenblick ins Wohnzimmer tragen.

Wäre ich der Käufer, würde ich die Leute bitten, etwas zu warten. In dieser Zeit würde ich das Sofa auspacken, wobei ich darauf achte, dass ich das Verpackungsmaterial vielleicht sofort wieder verwenden muss. Dann würde ich das Stück, so gut es in der Kürze möglich ist, auf Mängel hin untersuchen. Dazu gehört auch eine Sitzprobe. Stimmt etwas nicht, geht die Sendung mit gleicher Tour wieder zurück.

Es kann passieren, dass die Spediteure natürlich nicht warten wollen oder können oder sich weigern, die Möbel wieder mitzunehmen. Macht nichts, dann lasse ich es eben später separat zurück transportieren. Und ich habe dadurch noch mehr Zeit, das Sofa zu prüfen. Nämlich längstens 14 Tage. So lange habe ich das Recht, den Onlinekauf zu widerrufen.

Der Internetmöbler kann mir diese Prüfung und Probe nicht verwehren oder dafür gar eine Entschädigung von mir verlangen. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den Anfang Dezember 2010 das Bundeskabinett verabschiedet hat.

"Die Katze im Sack kaufen" wird also bald nicht mehr sein. Das macht den Onlinekauf von Möbeln ein Stückchen attraktiver. Dennoch ist das nur ein Teilaspekt eines komplexen Geschehens. Wie man Onlinemöbel richtig clever kauft, erfahren Sie umfassend im Ratgeber Clever Möbel kaufen, Kapitel 8.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

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"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...

7 Kommentare zu Online Möbel kaufen: Auspacken und zurückschicken?

  1. Wolfgang Maurer sagt:

    „Der Internetmöbler kann mir diese Prüfung und Probe nicht verwehren oder dafür gar eine Entschädigung von mir verlangen. So sieht es ein Gesetzentwurf vor, den Anfang Dezember 2010 das Bundeskabinett verabschiedet hat.“

    Das ist so nicht ganz richtig: es gibt eine bindende Entscheidung des Bundesgerichtshofes mit diesem Tenor!

    Das Bundeskabinett hat lediglich die Übertragung bestehenden europäischen Rechts in eine deutsche Gesetzesvorlage beschlossen.

  2. Buchner sagt:

    Gilt das auch für Freiberufler?

  3. Markus Hoffmann sagt:

    Ich weiß nicht, welchen Gesetzesentwurf Sie meinen, aber Online-Käufe können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen werden. Und bei Waren von über 40 Euro Warenwert, was bei Möbeln ja eigentlich immer der Fall ist, trägt der Onlineshop sogar die Versandkosten der Rücksendung!

  4. Alexander Marthaus sagt:

    Und wie sieht es das bei Möbeln aus, die zusammengebaut werden müssen? z.B. Schränke. Wir haben letztes Jahr ein Teil gekauft, dass uns nach dem Aufbauen doch nicht gefallen hat. In Abstimmung mit dem Lieferanten haben wir es in aufgebautem Zustand abholen lassen. Das hat alles geklappt, aber wie sieht hier die rechtliche Lage tatsächlich aus? Aufbauen muss ich es ja, damit ich entscheiden kann, ob es mir gefällt. Schon dabei entstehen unter Umständen Löcher (Nägel) vielleicht auch ein kleiner Kratzer. Einpacken wie Original geht im Normalfall auch nicht mehr. -> Der Zustand des Möbelstücks hat sich in jedem Fall „verschlechtert“. Muss ich mir dafür im Zweifelsfall einen Abschlag gefallen lassen?

  5. Holger sagt:

    Hallo Herr Günther, ich bin selbst Online-Händler und verkaufe auf diesem Wege komplette Einbauküchen, die immer erst auftragsbezogen gefertigt werden. Finden Sie es richtig, wenn ein Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, obwohl die gelieferte Ware exakt der bestellten Ware entspricht und der Kunde nach Lieferung nur feststellt, dass er sich vermessen hat und aus diesem Grunde die Schränke zurückgeben möchte?

  6. Heckl sagt:

    Recht haben und sein Recht durchsetzen sind bekanntlich zwei verschiedene Stiefel. Besonders im Internethandel, wo sich inzwischen die Unsitte breit gemacht hat, per Vorkasse (im besten Fall per Nachnahme) zu bezahlen. Das Geld ist erst einmal weg. Die Ware zurück zu liefern ist dabei noch die einfachste Übung. Hat der Händler keine Lust, das Geld zurück zu geben, kann der Kunde klagen. Aber aufgepasst, die Klage muss am Geschäftssitz des Händlers erfolgen! Denn Gerichtstand ist immer bei dem, von dem man was will. Wer das schon mal durchgemacht hat, wird so schnell nichts mehr im Internet kaufen und schon gar nicht per Vorkasse/Nachnahme.

  7. Bauhausmöbel sagt:

    Ich muss Herrn Günther voll und ganz zustimmen. Es ist daher auch kein Wunder, dass viele Online Möbel Shops sehr schnell wieder vom Markt gefegt werden. Genau wegen den Spaßbestellern, die der Meinung sind, ach ich habe doch Recht auf Widerruf. Dann schicken wir es mal zurück. Meistens kommt die gekaufte Ware dann auch noch beschädigt an. Was passiert mit dem kleinen Online Händler? Logische Schlussfolgerung: Schotten dicht machen!

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