John F. Kennedy und der Möbelhandel

Was hat der berühmte US-Präsident JFK mit dem Möbelhandel zu tun? Sie werden staunen. Sehr viel sogar.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Ich möchte das an einem Beispiel demonstrieren:

Da fertigt ein Möbelverkäufer einen Kunden förmlich ab: „Den Hersteller des Schlafzimmers wollen Sie wissen? Es ist ein deutsches Fabrikat. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen.“

Wenn JFK diese Antwort hätte hören können, und wenn es so etwas wie eine Zeitreise gäbe, würde er auf den Balkon des Schöneberger Rathauses in Berlin treten und bei laufenden Fernsehkameras ausrufen: „Was habt ihr aus meiner Verbraucherproklamation vom 15.03.1962 gemacht?“

Damals hatte Kennedy vor dem Kongress in Washington vier Grundrechte für Konsumenten postuliert. Auf das Produkt Möbel fokussiert, sind dies

  • Das Recht auf Sicherheit: Möbel, die ich kaufe, dürfen meine Gesundheit und mein Leben nicht gefährden.
  • Das Recht auf Information: Über Möbel, die ich kaufe, will ich alles wissen, was mir wichtig erscheint, um eine gute Wahl treffen zu können.
  • Das Recht auf Wahlfreiheit: Ich will eine Auswahl unter Möbeln treffen können, deren Preise im fairen Wettbewerb gebildet wurden.
  • Das Recht auf Gehör: Es muss eine kompetente Stelle geben, die mich anhört, wenn mir beim Möbelkauf Unbilliges widerfährt.

Kennedy hatte mit seiner Proklamation den Kern der Verbraucherinteressen getroffen. Die Vereinten Nationen (UN) griffen die Problematik auf. Sie fanden die Forderungen für wichtig genug, um sie in eine Verbrauchercharta zu fassen. Der 15. März eines jeden Jahres wurde zum Weltverbrauchertag erklärt.

Die Möbelbranche in Deutschland kümmert das alles wenig. Dabei will ich hier gar nichts darüber sagen, wie freie Auswahl, Sicherheit und rechtliches Gehör gehandhabt werden. Ich greife nur das Informationsrecht heraus. Mir fehlt völlig das Verständnis, wenn heutzutage die Möbelhändler immer noch den Fragen der Kunden ausweichen oder mit Informationen hinterm Berg halten.

Sollte es tatsächlich so sein, dass die Händler Arges im Sinne haben? Preisverschleierung etwa? Oder wissen sie vielleicht selbst nicht, was ihnen die Möbelhersteller ins Haus gestellt haben?

Auf, Ihr cleveren Möbelkäufer, lasst nicht locker. Nervt die Möbler weiterhin mit Fragen. So werden Sie die Verweigerungsfront sicher aufreißen.

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