Ärger beim Räumungsverkauf

Hier mal eine Zuschrift mit positivem Signal, obwohl es zuerst negativ klingt:

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Betreff: Ärger beim Räumungsverkauf

Wir haben ein Problem, bei dem wir gerne Ihre Meinung hören würden. Am 25.11.2003 haben wir bei Möbel H. im Rahmen des Räumungsverkaufs, der laut Zeitung viele Schnäppchen versprach, eine Couchgarnitur (3-2-1 mit Hocker) für 2.050,00 € erworben. Es handelte sich um einen Abholpreis. Der Verkäufer war psychologisch geschult und hat mich und meinen Mann überzeugt, dass wir eine Super-Leder-Couchgarnitur der Firma Himolla im Wert von über 4.000,00 € erstanden haben. Noch dazu kein Ausstellungsstück, sondern original verpackt vom Lager, die da angeblich noch rum stand. Ein Schnäppchen also!

Einen Tag später erhalte ich einen Prospekt der Firma Möbel S. in L., also bei uns direkt um die Ecke. Da war unser Polstermöbel abgebildet als 3-2-1-Sitzer zum Preis von 1.698,00 €. Natürlich kein Himolla-Modell, sondern hergestellt von der Firma Carina Polstermöbel. Nach Rücksprache hätten wir diese Sofagarnitur mit Hocker und mit Adventsrabatt von 10% für ca. 1.900,00 € erhalten. Am nächsten Tag bin ich wieder zu H. gefahren, diesmal nur mit meinen Kindern. Mein Mann hatte leider Dienst. Der Verkäufer, der uns die Möbel aufgeschwatzt hat, war da und wurde ungehalten, als ich ihm den Prospekt zeigte und ihm meinen Unmut über seine Täuschung mitteilte. Er sprach von Produktpiraterie etc.

Ich bestand darauf, wenigstens die Couchgarnitur frei Haus geliefert zu bekommen (Wert ca. 50,00 €), was er mir nach großem Hin und Her auch zusagte. Er nahm meinen Original-Kaufvertrag, machte eine Kopie und notierte dort die versprochene Lieferung in der nächsten Woche. Ich verließ den Laden mit der Hoffnung vielleicht doch ein qualitativ hochwertigeres Modell der Firma Himolla erworben zu haben.

Es tat sich nichts in den nächsten Wochen. Nach mehrmaligen Nachfragen bei H., die mittlerweile nur noch telefonisch zu erreichen war, wusste man nichts von der versprochenen Lieferung und auch nicht, wann mit der Garnitur zu rechnen wäre. Schließlich kam die Lieferung doch, und zwar am 23.12.2003.

Aber welches Erstaunen: Die Garnitur war von der Firma Himolla Polstermöbel extra für Kommission S. hergestellt worden! Nach Aussage des Fahrers hatte er diese Garnitur in den letzten zwei Tagen bereits 5- oder 6-Mal an andere Käufer ausgeliefert. „Unser“ Verkäufer war auf Provision kurzfristig bei Firma H. für diesen Räumungsverkauf eingestellt worden und hat sowohl die Kunden als auch seinen Kollegen über den Tisch gezogen (nach Aussage des Fahrers).

Nach diesen Erfahrungen mit Möbel H. wollen wir nun eine schriftliche Bestätigung über die Rechtsnachfolge und Gewährleistung für unsere Sofagarnitur. Der besagte Verkäufer hatte uns mündlich bereits informiert, dass weitere Läden in X. und S. existieren, die die Gewährleistung übernehmen würden.

Wir haben bei Lieferung 200,00 € einbehalten mit der Begründung, dass wir diesen Betrag erst zahlen, wenn wir eine schriftliche Zusage der gesetzlichen Gewährleistung erhalten haben.

Gestern kam nun eine bitterböse Mahnung über den Restbetrag, andernfalls würde man die Forderung abtreten. Nun hätte ich gerne von Ihnen gehört, ob wir rechtlich in der Lage sind, die 200,00 € vorerst einzubehalten. Gestern hatte übrigens Möbel A. unsere Supercouch (ohne Hocker) sogar für nur 1.598,00 € im Angebot. Am liebsten würden wir die 200,00 € gar nicht mehr zahlen, da wir ganz klar getäuscht wurden und mittlerweile sehr enttäuscht sind.

Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen. Beim nächsten Möbelkauf werden wir auf jeden Fall vorher Ihren Ratgeber Clever Möbel kaufen lesen, damit wir nicht mehr so blauäugig sind. Im Voraus besten Dank!

 

Ich antwortete:

„Hallo Frau S., Ja, so geht es zu bei Räumungsverkäufen. Und nicht nur da! Im Grunde ist Ihre Sache nunmehr zu einer Rechtsfrage geworden. Rechtsberatung kann ich Ihnen leider nicht bieten. Aber ich sage Ihnen, wie ich handeln würde.

Ich würde schriftlich den Kaufvertrag mit H. aufkündigen, weil ich darüber getäuscht worden bin, wer der Hersteller der Garnitur ist: Carina statt Himolla. In dem Schreiben würde ich Abholung der Garnitur bis tum … (zwei Wochen) und Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug fordern. Ferner würde ich androhen, den Rechtsweg zu beschreiten, falls die Frist erfolglos verstreicht.

Damit schaffe ich mir eine maximale Ausgangsposition. Ich kann ja immer noch ab- und zugeben. Die 200,00 € Einbehaltung werden wahrscheinlich dann kein Thema mehr sein.“

 

S. antwortete:

Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage vom 10.01.2004. Sie haben uns wirklich sehr geholfen. Auf Ihren Rat hin haben wir der Firma Möbel H. einen zweiten Brief geschrieben, in dem wir auf Wandlung des Kaufvertrages mit Abholung der Couchgarnitur wegen Täuschung bestanden haben. Überschneidend hatte uns ein Rechtsanwalt der Firma H. ultimativ zur Zahlung des ausstehenden Betrages plus Kosten aufgefordert und mit gerichtlichen Schritten gedroht.

Da wir keinen Ärger wollten, haben wir das Geld, aber nicht die Kosten überwiesen. In Unkenntnis dieser Mahnung hat sich unabhängig davon der Geschäftsführer des Rechtsnachfolgers und bisheriger Teilhaber von Möbel H. persönlich per Telefon bei uns gemeldet und nachgefragt, wie wir die Sache aus der Welt schaffen können mit der Bestätigung, dass wir uns im Recht befinden. Fazit: Wir haben einen Verrechnungsscheck in Höhe von 200,00 € mit einem sehr netten Brief erhalten und bekamen heute noch ein Paket mit sechs Flaschen hochwertiger Weine. Alles in allem sind wir nun zufrieden.

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