Möbel Räumungsverkauf mit Versteigerung – ein Trauerspiel?

Der Totensonntag dieses Jahres ist noch fern. So mancher Möbelhändler aber hat das Gefühl, er erlebe ihn schon jetzt. Er muss seinen schönen Möbelladen leider beerdigen.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Er will in seiner Trauer jedoch nicht alleine bleiben. Deshalb lädt er reklameschreiend zur Trauerfeier ein. Auch einen Namen hat er dafür: Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe.

Er denkt sich, er sollte die Feier auch zu einem besonderen Höhepunkt führen und engagiert einen Versteigerer für eine sogenannte Schluss-Versteigerung. Ich möchte Ihnen berichten, was mir ein Möbelkäufer anvertraute, der solch einer Feier beigewohnt hat.

„Schon lange liebäugelte ich“, so erzählte er, „mit einer Kombischrankwand aus dem Programm now by Hülsta. Ich klapperte mehrere Möbelhäuser ab, aber überall kostete sie so um die 1.000,00 €. Das war mir zu teuer.

Eines Tages lockte ein Möbelladen mit Räumungsverkauf. Spaßeshalber (meine stille Anmerkung: Also nicht aus Mitgefühl für den Trauernden) ging ich hin. Tatsächlich, da stand die Schrankwand von Hülsta Möbel und kostete 750,00 €.“

„Wenn ich Ihr Buch Clever Möbel kaufen nicht gelesen hätte“, erzählte er weiter, „hätte ich sofort gekauft. Nein, ich hielt mich zurück. Ein Verkäufer sagte mir, dass morgen eine Schluss-Versteigerung veranstaltet würde. Mal sehen, dachte ich.

Als ich wieder in den Laden kam, hieß es: Während der Versteigerung sind alle Preise aufgehoben. Fragen Sie nach dem Mindestpreis und ersteigern Sie Ihr Lieblingsstück!

Überall standen Verkäufer herum. Ich fragte den erstbesten und er nannte mir als Mindestpreis 500,00 €. Ich wartete und dachte, dass irgendwann meine Schrankwand zum Bieten aufgerufen würde. Doch nichts geschah. Auch sonst merkte ich nichts von Versteigerung.

Da schlenderte eine Verkäuferin auf mich zu. Ich fragte auch sie nach dem Mindestpreis. Sie tippte auf einem Taschenrechner herum und meinte schließlich: 535,00 €. „Aha“, dachte ich. Laut äußerte ich, dass ich es mir noch überlegen wolle. Einige Zeit verstrich. Von Versteigerung keine Spur.

Jetzt trat eine andere Verkäuferin an mich heran. Ich ließ sie gar nicht erst lange palavern, sondern sagte: ‚Für 450,00 € nehme ich die Schrankwand.‘ Da müsse sie erst den Chef fragen, antwortete sie und eilte davon. So schnell, wie sie wieder da war, konnte sie eigentlich mit niemanden gesprochen haben. Aber sie sagte: ‚In Ordnung, 450,00 €.‘ Wir machten den Kauf perfekt.“

„Mit dem Kauf bin ich eigentlich sehr zufrieden“, wandte sich mein Möbelkäufer wieder an mich. „Aber sagen Sie mal, was soll das eigentlich mit der Versteigerung? Das ist doch nur Augenwischerei!“

„Klar“, bestätigte ich, „Denken Sie bloß mal daran, was man Ihnen aus der Tasche gezogen hätte, wenn es nicht um Hülsta gegangen wäre. Die Hülsta-Preise kennt jeder. Der Möbler muss bei so einer Veranstaltung echt runter damit, wenn er nicht die ganze Aktion gefährden will. Anders ist es da bei den Noname-Produkten. Da jubelt er die Preise erst in schwindelnde Höhen, um dann mit einer staunenswerten Preisreduzierung aufzuwarten. Und noch etwas zur Versteigerung: Die dabei erworbenen Möbel kann man nicht reklamieren.“

Soweit das Gespräch mit meinem Möbelkäufer. Etwas hatte ich ihm allerdings verschwiegen. Es betraf ja auch nicht ihn, sondern den Möbler: Der wird erst richtig Trauer tragen, wenn er bei der Abrechnung dem Versteigerer 15% vom Umsatz hinblättern muss. Für was eigentlich?

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