Vorsicht beim Möbelkauf im Ausland

Neulich erhielt ich eine Mail, in der sich die Clearingstelle Deutschland vorstellte. Diese Einrichtung war mir bisher unbekannt. Vielleicht geht es Ihnen genauso.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Dann schauen Sie doch einmal auf www.euroinfo-kehl.eu nach. Die Ausführungen der Clearingstelle erscheinen mir so wichtig, dass ich sie hier im Wortlaut wiedergebe:

Vorsicht beim Möbelkauf im Ausland!

In den letzten Monaten sind immer wieder deutsche Verbraucher an uns herangetreten, die mit dem Kauf einer Ledercouchgarnitur in Belgien nicht zufrieden waren. Die Rückabwicklung solcher Geschäfte ist nicht immer einfach, zumal in Belgien ein Schlichtungsverfahren vor der für Streitigkeiten beim Möbelkauf zuständigen ‚Commission de litiges meubles‘ nur möglich ist, wenn das Unternehmen dieser Commission angeschlossen ist und entsprechende Standartverträge verwendet, aus denen die Zuständigkeit der Commission eindeutig hervorgeht.

Wir sind daher für eine außergerichtliche Einigung bei eventuellen Streitigkeiten häufig auf die Kompromissbereitschaft des Unternehmens angewiesen. Schon allein aus diesem Grund sollten Sie sich vor Vertragsschluss umfassend informieren. Wir möchten Ihnen daher hier einige Tipps geben, die Sie vor einem solchen Kauf auf jeden Fall beachten sollten:

  • Erkundigen Sie sich vor der Fahrt ins Ausland über die in Deutschland üblichen Preise für ein vergleichbares Produkt!
  • Lassen Sie sich nicht gleich im ersten Geschäft von den Verkäufern sofort zum Kauf überreden! Nehmen Sie sich Zeit, vergleichen Sie auch ggf. mit den Angeboten eines Konkurrenten.
  • Überzeugen Sie sich vor Ort, dass das Produkt auch genau der Beschreibung entspricht, die Ihnen gegeben wurde, vor allem bzgl. der Qualität der Verarbeitung und der wichtigsten Merkmale (z.B. Federkern). Hier kann es sinnvoll sein, einen fachkundigen Dritten mitzunehmen.
  • Sollten Sie sich tatsächlich zum Kauf entschließen, lesen Sie aufmerksam den Ihnen zur Unterschrift vorgelegten Vertrag mit seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen! Sollte Ihnen etwas unklar sein, fragen Sie beim Verkäufer nach!
  • Sollten Sie besondere Absprachen mit dem Verkäufer treffen wollen, z.B. über Lieferbedingungen, -Termine oder -Kosten, halten Sie diese immer schriftlich im Vertrag oder auf dem Bestellschein fest!
  • Sofort wenn die Ware geliefert wird und noch im Beisein der Lieferanten, überprüfen Sie das Produkt! Sollten Sie Mängel feststellen, vermerken Sie diese unverzüglich auf dem Lieferschein und lassen Sie sich diese möglichst auch schriftlich durch die Lieferanten bestätigen.
  • Wollen Sie reklamieren, müssen Sie dies schriftlich tun, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Ihre Forderungen auszudrücken.
  • Wenn das Unternehmen Ihnen anbietet, jemanden vorbeizuschicken, der sich das Möbelstück einmal anschaut, schildern Sie dieser Person genau, warum Sie mit diesem Produkt nicht zufrieden sind. Es wäre außerdem ratsam, bei diesem Gespräch einen Dritten als Beobachter dabei zu haben.
  • Sollten die Möbel zur Nachbesserung abgeholt werden, überprüfen Sie bei der erneuten Lieferung wieder sofort den Zustand des Produkts. Halten Sie eventuelle Mängel sofort wieder schriftlich fest, möglichst noch im Beisein der Lieferanten und bitten Sie diese, Ihre Mängelliste gegenzuzeichnen. Auch hier müssen Sie sich dann wieder schriftlich bei dem Unternehmen beschweren.
  • Heben Sie die Originale der Unterlagen und eine Kopie aller Ihrer Schreiben auf!
  • Sollte das Unternehmen nicht reagieren oder Ihnen keine zufrieden stellende Lösung vorschlagen, wenden Sie sich ruhig an uns. Wir werden dann in Zusammenarbeit mit den Kollegen der zuständigen Clearingstelle versuchen, eine außergerichtliche Streitbeilegung mit dem Unternehmen zu finden.

Dieser Hinweis ist eine gemeinsame Mitteilung der Clearingstelle Deutschland und des Clearinghouse Belgien.“

Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.

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