Möbel Angebote: Kommt das Aus für durchgestrichene Preise?
Der Bundesgerichtshof hat jüngst ein sehr bemerkenswertes Urteil zur Werbung mit Rotstift-Preisen gefällt. Demnach ist eine Werbung mit einem Einführungspreis, dem ein durchgestrichener höherer Preis vergleichend gegenübergestellt wird, nur dann zulässig, wenn sich aus der Reklame eindeutig ersehen lässt, wie lange der Einführungspreis gültig ist und ab wann der durchgestrichene Preis verlangt wird (BGH, AZ: I ZR 81/09).
Was war passiert?
Ein Freiburger Teppichhändler streute Werbeprospekte, in denen er seine neue Teppichkollektion als Weltneuheit vorstellte.
Zur Markteinführung warb er zudem mit hohen Nachlässen nach der beliebten „Jetzt-nur-so-wenig-später-aber-so-viel-also-greifen-Sie-zu“ – Strategie.
Ein (unsym)badischer Kollege im Breisgau sah dadurch seine Umsätze schwinden, zog vor den Kadi und bekam in allen Instanzen Recht. Nach § 4 Nr. 4 und § 5 Abs. 1 UWG verstößt der beklagte Händler mit einer solchen Reklame gegen das Transparenzgebot.
Im Klartext: Wer mit einem höheren durchgestrichenen Preis wirbt, muss erkennbar machen, worauf dieser Preis Bezug nimmt. Sollte dies der reguläre Preis sein, der nach der Einführungs-Werbeaktion verlangt wird, dann muss diese Aktion quasi zeitlich begrenzt werden.
Zeitlich begrenzen?
Na ist doch prima! Dadurch baue ich für die potentiellen Kunden zusätzlich noch Zeitdruck auf. Und wenn die Aktion beendet ist, präsentiere ich meine Weltneuheit halt unter einem neuen Namen und beginne das Spiel von vorne …
Aufgrund des Urteils der Karlsruher Richter jedenfalls wird sich wohl weder im Teppich- noch im Möbelhandel etwas ändern. Die Rabattschlachten mit Mondpreisen werden weiter erbittert geführt. Da macht es absolut nichts, wenn eine Verkaufsmasche durch rechtliche Einschränkungen nicht mehr funktioniert. Die Marketingstrategen denken sich sowieso immer neue Preisvernebelungstricks aus.
Deshalb werden auch in Zukunft die gestressten Möbelverkäufer nach Ladenschluss mit bunten Stiften bewaffnet durch die Ausstellungen flitzen, Preise durchstreichen und Prozentzahlen auf die Preisetiketten malen.
Für den cleveren Möbelkäufer ändert sich ebenfalls nichts. Denn der weiß immer, wie er zum besten Preis für sein Wunschmöbelstück kommt.
TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:
"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...
Man kann nur hoffen, dass die Verbraucher klüger werden und sich nicht länger von dieser Mondpreis-Taktik an der Nase herum führen lassen. Mit Verbraucher meine ich den Otto Normalverbraucher. Beamte und Pensionäre ausdrücklich ausgenommen, denn die verhalten sich beim Kauf genau nach dem Wunsch der Werbestrategen und fallen wirklich auf jede noch so schlechte Werbung herein. Da ist das Denken halt nicht die Stärke. Der Geiz und die Raffgier dieser Leute ist schier grenzenlos.
Liegt wohl vermutlich an den zu hohen Bezügen und Pensionen, da kann man einen Fehlkauf schnell verschmerzen. Beim Arbeiter und Rentner sieht da die Sachlage anders aus. Sie müssen um jeden Cent kämpfen und kaufen entweder bewußter – mit erheblich längerer Lebensdauer – oder eben gar nicht.