Mündlicher Möbel Kaufvertrag

In bestimmten Situationen fällt manchmal der Ausspruch: „Ich kann es ja mal versuchen.“ So muss auch ein Möbelhändler gedacht haben, von dem mir ein Leser berichtet:

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

„Betreff: Mündlicher Möbel Kaufvertrag – müssen wir das Schlafsofa abnehmen?

Bitte erlauben Sie mir folgende Frage: Wir haben uns vor rund zwei Monaten in einem Möbelgeschäft ein Schlafsofa angeschaut. Zu dieser Zeit waren dort noch Rabattwochen. Es wurde über Ausstattung und Preis gesprochen und auch unsere Adresse aufgenommen.

Man war sich zunächst also einig. Zu einer Unterschrift kam es aber nicht, da wir uns im Haus noch weitere Möbel anschauen wollten und dann letztendlich am Schlafsofa nicht mehr vorbeikamen.

Etwa zwei Wochen später kam ein normales Schreiben (also kein Einschreiben) mit einem Kaufvertrag, der zur Unterschrift vorbereitet war (Anzahlung, Liefertermin …), den wir aber bis zum heutigen Tag nicht zurückgesendet haben, weil uns der Preis im Nachhinein zu teuer erscheint.

Wir haben also bis zum heutigen Tag nichts unterschrieben und auch keine Anzahlung geleistet. Jetzt kam gestern der Anruf des Möbelhauses, das Sofa wäre nun zur Lieferung da. Wir hätten einen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen.

Gibt es tatsächlich so etwas wie einen mündlichen Möbel-Kaufvertrag? Müssen wir das Möbel annehmen? Haben wir Kosten, wie Abstandsgebühr oder ähnliches zu zahlen? Wir würden uns über Ihre Nachricht freuen. Freundliche Grüße H.M.“

Meine Antwort:

„Hallo Herr M., so wie Sie es schildern, ist das schon ein seltsamer Ablauf eines Möbelkaufs. Ein mündlicher Kaufvertrag? Wahrscheinlich meint der Möbler, er könne es ja mal versuchen.

Ich an Ihrer Stelle würde einen kurzen Brief schreiben mit folgendem Inhalt: Ein Kauf sei nicht zustande gekommen. Man möge bitte eine Lieferung gar nicht erst versuchen. Mit diesem Schreiben sei die Angelegenheit für Sie erledigt.

Der Möbler muss dann vor Gericht ziehen, wenn er irgendetwas in seinem Sinne erreichen will. Ich persönlich würde das gelassen abwarten.“

Hinweis: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Ich gebe hier nur meine Sicht der Dinge wieder.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...


Clever Möbel kaufen

Abzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

„90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen.“ Mehr erfahren….