Möbelkauf: Anzahlung zurück vom Insolvenzverwalter?
Das leidige Thema Anzahlung oder gar Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises beim Möbelkauf findet kein Ende. Das Möbelhaus X., um das es hier geht, machte pleite. Ich erhielt folgende Mail:
„Durch Zufall fand ich Sie und Ihre Newsletter im Internet. Was ich da las, veranlasst mich, Ihnen die Kopie eines Schreibens von uns in ähnlicher Angelegenheit zu senden und Sie zu bitten, sich dazu zu äußern. Vielen Dank. Auszug aus dem genannten Schreiben, gerichtet an den Insolvenzverwalter:
(…) Wir stellen hiermit Antrag auf Aussonderung unserer Forderung in Höhe von 3.298,00 € aus dem Vermögen des Schuldners X. und auf unverzügliche Auszahlung dieses durch das Möbelhaus widerrechtlich zurückgehaltenen Betrages. Unsere Forderung ist wie folgt begründet: Am 30.05. haben wir im Möbelhaus X. mit Kaufvertrag Nr. xxx die Herstellung und Lieferung einer Polstergarnitur mit Tisch in einem von uns ausgesuchten, vertraglich fixierten Stoffmuster vereinbart.
Ein angenehmes, intensives, aufrichtig scheinendes, ausdauerndes Interesse des Verkäufers an unserem Bedarf und ein (angeblich) besonderer Rabatt veranlassten uns zum Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages und zur Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises in Höhe von 3.298,00 € (…)“
Ich hätte den Leser ja am liebsten ausgeschimpft, weil er den kompletten Kaufpreis für die Möbel ohne Sicherheitsleistung bezahlt hat. Aber ich wollte seinem Unglück nicht noch ein weiteres hinzufügen und schrieb:
„Hallo Herr Kuhn, so etwas ist schon eine Sauerei, kommt aber leider immer wieder beim Möbelkauf vor. So wie ich persönlich das sehe, kann man nicht mehr tun, als Sie bereits getan haben. Sie müssen sich leider weiterhin mit dem Insolvenzverwalter auseinander setzen. Das kann aber letztlich nur ein Anwalt beurteilen, den Sie vielleicht zusätzlich einschalten sollten.“