Möbelkauf: Anzahlungen verscheuert

Sie haben beim Möbelkauf eine Anzahlung geleistet. Und jetzt ärgern Sie sich, ja ängstigen sich sogar. Sie fragen sich: „Was macht der Möbler eigentlich mit meiner Vorauszahlung? Was ist, wenn er pleitegeht?“

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Ich male ein Schreckensszenario an die Wand:

Als wenn der Teufel es so wollte: Bevor Ihre Möbel geliefert sind, muss das Möbelhaus Insolvenz anmelden, weil er – aus welchen Gründen auch immer – zahlungsunfähig geworden ist.

Sie erfahren davon, Sie rufen an, Sie schreiben. Der im Kaufvertrag angegebene Liefertermin ist längst vorbei. Nichts tut sich. Sie raufen sich die Haare. Sollte das Geld in Höhe von 50% des Kaufpreises tatsächlich futsch sein?

Sie finden nach langem Suchen heraus, wer der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter ist. Sie erreichen ihn – Gott sei Dank – am Telefon. Und er beruhigt Sie. Er arbeite an einer Lösung, sagt der Rechtsanwalt, und Sie mögen sich bitte noch gedulden.

Szenenwechsel: Der Rechtsanwalt sitzt vor einem Berg von Akten und durchforstet die Papiere des Pleitiers. Die Geldkonten sind leer. Er addiert anhand der Kaufverträge, wie hoch die Summe der Anzahlungen ist. Sie ist beträchtlich. Aber das Geld ist nicht da.

Der Anwalt hat eine Idee. Er schnürt die Verträge mit Anzahlungen zu einem Paket zusammen und bietet es dem Möbler A zur Abwicklung der ausstehenden Lieferungen an. Der verkauft nämlich die gleichen Möbel von den gleichen Herstellern.

Szenenwechsel: Möbler A sitzt in seinem Chefsessel und überlegt: „Wenn ich den gehörnten Käufern verspreche, etwa 10% ihrer Anzahlung auf den Preis der nunmehr von mir zu liefernden Möbel anzurechnen, werden die meisten zustimmen, weil das besser ist als nichts. Und dem Insolvenzverwalter biete ich auch 10% der Anzahlungssumme. Das Geschäft mache ich!“

Szenenwechsel: Beim Insolvenzverwalter läutet das Telefon. Am Apparat ist Möbler A. und sagt, dass er das Vertragspaket kaufe. Für 10% der Anzahlungssumme. Der Anwalt ist einverstanden, hat er damit doch einiges Geld, das eigentlich verschwunden war, für die Gläubiger und für sich wieder hervorgezaubert.

Er weist sein Personal an, unverzüglich Briefe an die Möbelkäfer zu schreiben und ihnen anzukündigen, dass sich Möbler A bei ihnen melden werde, um ihnen ein Angebot zur Lieferung der seinerzeit bestellten Möbel unter teilweiser Verrechnung der Anzahlung zu unterbreiten.

Soweit die Story.

Wenn Sie in dieser Geschichte Ähnlichkeiten mit lebenden Personen oder Unternehmen festgestellt haben sollten, etwa wie damals mit Astroh Küchen und Quelle oder mit Ihren eigenen Erlebnissen, so ist dies rein zufällig und nicht gezielt.

Gezielt allerdings ist mein Hinweis auf die Möglichkeiten, wie man sich gegen den Verlust von Anzahlungen schützt, siehe unseren Ratgeber Clever Möbel kaufen.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...


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