Möbelkauf: Was ist bei Lieferverzug oder Mängeln?

Ein Möbelkauf kann richtig Freude machen. Es ist ein tolles Gefühl, wenn man gerade ein schönes Möbelstück erworben hat, nach dem man schon lange suchte. „Erworben hat“ heißt jedoch bei Möbeln lediglich, einen Kaufvertrag unterschrieben zu haben.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

In der Wohnung steht das Möbel nämlich damit noch lange nicht. Denn meistens dauert und dauert die Lieferung.

Mag solche Dauer bei dem einen oder anderen vielleicht sogar die Vorfreude steigern, gewissermaßen so eine Art Advent sein. Doch jeder Advent bzw. jeder Lieferverzug muss ein Ende haben. Wenn nicht, keimt Ärger auf.

Ärger bedeutet Stress. Und wenn der zu groß wird, muss er irgendwie abgebaut werden, wenn er nicht zum Kollaps führen soll. Psychoberuhigung einschließlich Autosuggestion wären Möglichkeiten. Aber so etwas kann ich hier nicht empfehlen. Ich ziehe Handfestes vor.

Bevor ich solches biete, muss ich leider noch einen weiteren Ärger-Bereich mit einbeziehen, welcher allzu oft der Kauffreude folgt: Die nach x Wochen Lieferverzug endlich gelieferten Möbel haben mehr oder weniger Macken. Reklamation heißt dann das Wort zum Ärgern.

Reklamationen kosten. Die Möbler merken das deutlich in ihren Kostenrechnungen. Wie ich höre, hat ein ganz Großer der Branche unumwunden zugegeben, dass er keine Branche kenne, in der die Reklamationsanzahl aufgrund von Lieferverzug und Mängeln noch höher sei als in unserer.

Ich will nicht verhehlen, dass viele Insider der Branche sich anstrengen, die Reklamationsquote dort zu senken, wo die Macken entstehen: Bei der Produktion, beim Transport, an der Rampe, im Lager und so weiter. Aber ebenso versuchen sie, die Reklamationskosten dadurch zu senken, dass sie dem Käufer die Macken klein reden und als normal darstellen. Das müsse er hinnehmen, sagt man dem Kunden.

Muss er nicht. Der Möbelkäufer muss auch nicht auf den Kosten sitzen bleiben, die ihm in der Reklamationszeit entstehen. Ich nenne einige Stichworte: Zeitaufwand, unnötiger Urlaubsverbrauch, Nutzungsausfall. Das ist Schaden, den der Möbler auszugleichen hat. Das sage ich frech weg und denke dabei nicht daran, zur Durchsetzung einen Rechtsanwalt oder ein Gericht zu brauchen. Auch kein autogenes Training und keinen Psychotherapeuten.

Meine oben versprochene handfeste Antwort habe ich auf insgesamt 39 Seiten in unserem Ratgeber Clever Möbel kaufen festgehalten. Sie werden verstehen, dass ich die Seiten aus dem Buch hier nicht kopieren kann. Aber ich nenne Ihnen gerne eine der Hauptregeln: Verlassen Sie sich nicht auf Mündliches. Reklamieren Sie immer schriftlich, sonst wird man Sie nicht ernst nehmen.

Heinz G. GüntherAbzocke beim Möbelkauf

TV-Möbelexperte Heinz G. Günther warnt:

"90,6% aller Möbelkäufer:innen zahlen zu viel, weil Sie diese 9 Tricks der Händler nicht kennen." Mehr erfahren...


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