Preisnachlass bei Reklamationen

Ich gebe hier den Schriftverkehr wieder, den ich kürzlich mit L.A. führte. Er bat mich, seinen Namen zu anonymisieren und auch das Möbelhaus nicht zu nennen.

Heinz G. GüntherOlaf GüntherDie Autoren: Die Möbel-Experten Heinz G. und Olaf Günther, bekannt aus über 30 TV-Reportagen in RTL, SAT1 und ARD.

Betreff: Preisnachlass bei Reklamationen

„Ich habe mir Ihren Ratgeber bestellt und finde ihn sehr gut. Vielleicht sollten Sie es um das Kapitel erweitern, was man bei etwaigen Reklamationen an Nachlässen rausschinden kann. Bei mir stellt sich derzeit folgender Fall dar (im Telegrammstil geschildert):

  • Ledercouch ‚Valentino‘, Preis 2.000,00 € angeliefert.
  • Bei Montage wurde Couch 5 cm über sehr glatten Teppichboden geschoben.
  • Dabei Fuß, besser gesagt Holzklotz mit Buchse zum ersten Mal gebrochen.
  • Couch wieder mitgenommen.
  • Couch nach einer Woche erneut geliefert, aufgestellt, derselbe Fuß wieder gebrochen.
  • Heute Vor-Ort-Service durch eine Spezialfirma und Behebung des Schadens.
  • Andere Füße auch sehr schwer in den Winkel zu bekommen.
  • Wenn man die Couch auch nur ansatzweise schiebt, läuft man Gefahr, dass ein weiterer Fuß bricht bzw. die Gewindestange sich verbiegt.

Ist das normal? Es kommt noch hinzu, dass mir der Verkäufer erzählt hat, es handle sich um ein italienisches Modell aus Mailand mit handgenähten Nähten. Auf der Unterseite der Couch fand ich jedoch folgenden Zettel: Nova Oprema, Spermnica, 94181 36 Kardos Sonja. Ist das italienisch? Soll man sich so eine Verschauklung gefallen lassen? Mit besten Grüßen L.A.“

 

Ich antwortete:

„Hallo Herr L.A., kurze Antworten auf die drei kurzen Fragen:

  • Das ist nicht normal.
  • Das ist nicht italienisch.
  • Das lässt man sich nicht gefallen.

Ich würde den Kaufvertrag aufkündigen mit der Begründung, dass ich irregeführt worden sei. Gleichzeitig würde ich dazu auffordern, die Couch abzuholen und den Kaufpreis zu erstatten. Das alles Zug um Zug innerhalb einer Frist (14 Tage). Auch würde ich Schadenersatzforderung ankündigen und keinen Zweifel daran lassen, dass ich gegebenenfalls den Rechtsweg beschreiten würde.

Damit schaffe ich mir erst einmal eine maximale Ausgangsposition. Der Händler wird sicherlich auf mich zukommen und Vorschläge zur Güte unterbreiten. Allgemein anerkannte Pauschsätze, Regelsätze oder dergleichen für Preisreduzierungen aus Gewährleistung gibt es nicht. Es wäre mir auch gar nicht Recht, wenn es die gäbe, weil ich je nach Situation mehr herausholen möchte. Ich muss noch darauf hinweisen, dass dies keine Rechtsberatung ist, sondern die Darstellung, wie ich persönlich vorgehen würde.“

 

L.A. schrieb zurück:

„Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich mich bei Ihnen für die Tipps bedankt habe. Ich habe übrigens auf den Fall noch mal 200,00 € nachverhandelt, die ich ohne Murren nach Darstellung meiner drei Arbeitsheimfahrten bekommen habe.“

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